UVV- und BGV-C1 Prüfung
Traversenlifte sind gem. DGUV
mindestens einmal pro Jahr
durch einen Sachkundigen zu prüfen.
BGV-C1 Lifte benötigen
zusätzlich
alle 4 Jahre eine Prüfung durch einen
zugelassenen Sachverständigen.
Die gesetzliche Grundlage
dieser Regelungen ist in den Unfallverhütungsvorschriften
der
Berufsgenossenschaften verankert.
Der Betreiber ist verantwortlich
über den Nachweis der Prüfungen in Form eines
Prüfbuches, welches folgende
Details enthalten muß:
* Datum und Umfang der Prüfung
* Festgestellte Mängel
* Name und Anschrift des Prüfers
* Prüfplakette mit Angabe der
nächsten Fälligkeit
* Auflistung der Mängelbeseitigung
Technische
Arbeits- und Betriebsmittel dürfen ohne gültige UVV-Prüfung nicht
betrieben
werden
- im Schadensfall besteht kein Versicherungsschutz
Unsere Servicewerkstatt führt gerne Ihre UVV- sowie BGV-C1-Prüfungen
sowie alle
notwendigen Instandsetzungen durch.
UVV-Prüfungen
mit Service beinhalten folgende Leistungsmerkmale:
- komplette Demontage
- Seiltausch
- Überprüfung aller Mastsegmente
- Überprüfung der Achsen und
Lager aller Umlenkrollen
- Überprüfung der Lastdruckbremse
- Überprüfung der Verriegelungen
- Überprüfung der Spindeln und
Rollen
- evtl.
Erneuerung defekter Teile
- Nach dem Zusammenbau
Überprüfung der Gesamtfunktion
- Dokumentation und Prüfplakette.
Gerne vereinbaren wir einen Termin für Ihre
Prüfungen.
Anfrage unter heim@montage-lifte.de
|
|
|
|