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UVV- und BGV-C1 Prüfung
 

Traversenlifte sind gem. DGUV
mindestens einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.

BGV-C1 Lifte benötigen zusätzlich
alle 4 Jahre eine Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen.
 
Die gesetzliche Grundlage dieser Regelungen ist in den Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaften verankert.
 
Der Betreiber ist verantwortlich über den Nachweis der Prüfungen in Form eines
Prüfbuches, welches folgende Details enthalten muß:
 
* Datum und Umfang der Prüfung
* Festgestellte Mängel
* Name und Anschrift des Prüfers
* Prüfplakette mit Angabe der nächsten Fälligkeit
* Auflistung der Mängelbeseitigung
  
Technische Arbeits- und Betriebsmittel dürfen ohne gültige UVV-Prüfung nicht betrieben
werden - im Schadensfall besteht kein Versicherungsschutz


Unsere Servicewerkstatt führt gerne Ihre  UVV- sowie BGV-C1-Prüfungen
sowie alle notwendigen Instandsetzungen durch.
 
UVV-Prüfungen mit Service beinhalten folgende Leistungsmerkmale:
- komplette Demontage
- Seiltausch
- Überprüfung aller Mastsegmente
- Überprüfung der Achsen und Lager aller Umlenkrollen
- Überprüfung der Lastdruckbremse
- Überprüfung der Verriegelungen
- Überprüfung der Spindeln und Rollen
- evtl. Erneuerung defekter Teile
- Nach dem Zusammenbau Überprüfung der Gesamtfunktion
- Dokumentation und Prüfplakette.
 
Gerne vereinbaren wir einen Termin für Ihre Prüfungen.

Anfrage unter heim@montage-lifte.de