UVV- und DGUV-17 Prüfung
Traversenlifte
sind gem. DGUV
mindestens
einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen
zu prüfen.
DGUV-17
(ehemals BGV-C1) Lifte benötigen zusätzlich
alle
4 Jahre eine Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen.
Die
gesetzliche Grundlage dieser Regelungen ist in den Unfallverhütungsvorschriften
der
Berufsgenossenschaften verankert.
Der
Betreiber ist verantwortlich über den
Nachweis der Prüfungen in Form eines
Prüfbuches,
welches folgende Details enthalten muß:
*
Datum und Umfang der Prüfung
*
Festgestellte Mängel
*
Name und Anschrift des Prüfers
*
Prüfplakette mit Angabe der nächsten Fälligkeit
*
Auflistung der Mängelbeseitigung
Technische Arbeits- und
Betriebsmittel dürfen ohne gültige UVV-Prüfung nicht betrieben
werden - im Schadensfall
besteht kein Versicherungsschutz
Unsere
Servicewerkstatt führt gerne Ihre UVV- sowie DGUV-17-Prüfungen
sowie alle
notwendigen Instandsetzungen durch.
UVV-Prüfungen mit Service beinhalten folgende
Leistungsmerkmale:
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komplette Demontage
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Seiltausch
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Überprüfung aller Mastsegmente
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Überprüfung der Achsen und Lager aller Umlenkrollen
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Überprüfung der Lastdruckbremse
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Überprüfung der Verriegelungen
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Überprüfung der Spindeln und Rollen
- evtl.
Erneuerung defekter Teile
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Nach dem Zusammenbau Überprüfung der Gesamtfunktion
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Dokumentation und Prüfplakette.
Gerne
vereinbaren wir einen Termin für Ihre Prüfungen.
Anfrage unter heim@montage-lifte.de
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